Die VHS Landkreis Fulda bietet seit 2017 keine anerkannten Präventionskurse nach § 20 SGB V an.
Unsere hochwertigen Gesundheitskurse und Vorträge sind grundsätzlich den Zielen der Gesundheitsförderung und Gesundheitsbildung verpflichtet. Im Fokus der Kurs- und Veranstaltungsplanung stehen Bedürfnisorientierung, Abwechslungsreichtum und die Möglichkeit für Teilnehmende, regelmäßig und konstant ihre Gesundheit zu stärken. Einzelmaßnahmen und „Interventionen“, so wie sie der Leitfaden Prävention zum § 20 SGB V vorsieht, stimmen nicht mit diesen Zielen überein. Daher werden unsere Kurse nicht bei der Zentralen Prüfstelle Prävention(ZPP) registriert.
Die ZPP erkennt nur Kurse an, die sich an „Anfängerinnen und Anfänger“ richten und maximal eine Kursdauer von 12 Terminen und 15 Teilnehmende umfassen. Die kontinuierliche Teilnahme an Gesundheitskursen wird von Seiten der meisten Krankenkassen nicht finanziell gefördert.
Volkshochschule bieten gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag Veranstaltungen und Kurse zu günstigen und sozialverträglichen Preisen an, entsprechend ihren gemeinnützigen Zwecken und dem Auftrag „Bildung für alle“. Wir bieten zahlreiche Ermäßigungsmöglichkeiten (siehe AGBs), und die Qualität von VHS-Gesundheitskursen wurde bereits mehrfach unabhängig untersucht und bestätigt.
Die Qualität wird auch ohne eine Prüfung und Anerkennung durch die ZPP gesichert. Die VHS Landkreis Fulda verfügt über ein Qualitätsmanagement und verschiedene Qualitätstestierungen (z.B. LQW oder AZAV). Im Programmbereich Gesundheit orientieren wir uns an den Qualitätskriterien Gesundheitsbildung des Hessischen Volkshochschulverbandes.
Teilnahmebescheinigung
Wir stellen auf Anfrage für Kursteilnehmende kostenfrei eine VHS-Teilnahmebescheinigung nach Abschluss des Gesundheitskurses aus, wenn uns eine Teilnahmeliste vorliegt. Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter/innen der VHS oder an den Bürgerservice. Mit der Teilnahmebescheinigung können Versicherte z.B. bei ihren Krankenkassen am Prämien- und Bonusprogramm teilnehmen. Ob und wie dies von der Krankenkasse gefördert wird, ist jeweils direkt mit der eigenen Krankenkasse zu klären.